Aktuelle Lage – Sportbetrieb

Aktuelle Lage Corona-Pandemie❗️
Gemeinsame Entscheidung der Gemeindeverwaltung und dem Sportverein Hülben 1898 e.V.

Liebe Sportlerinnen,
liebe Sportler,

Hülben präsentiert sich seit vielen Jahren als eine herausragende Sportgemeinde in unserer Region.
Umso schwerwiegender treffen die Einschränkungen im Zuge der Corona-Pandemie unsere Sportlerinnen und Sportler.

Unsere Landesregierung wollte mit den Lockerungen vom 11. Mai 2020 dem Breiten- und Leistungssport im Südwesten eine Perspektive bieten.
Alle Sportarten, welche unter freiem Himmel und unter Einhaltung strenger Infektionsschutzvorgaben ausgeübt werden können, sind in Baden-Württemberg seit vergangenem Montag wieder erlaubt. Unter gewissen Voraussetzungen ist somit auch der Breitensport in Hülben wieder möglich.

Nicht erlaubt sind weiterhin alle sportlichen Betätigungen, welche nur in der Sporthalle ausgeführt werden können oder im Mannschaftssport betrieben werden. Dies eindeutig zur Klarstellung.

Da es uns nicht möglich ist, die strengen Auflagen des Sportbetriebs aufrecht zu erhalten, haben wir in Abstimmung mit der Vorstandschaft des Sportvereins Hülben 1898 e.V. das Sportgelände Rietenlau, die Rietenlauhalle, die Niederwiesenhalle und auch das Außengelände der Niederwiesenhalle weiterhin bis auf unbestimmte Zeit für den Sportbetrieb gesperrt.

Davon ausgenommen ist die Laufbahn des Rietenlaustadions, diese darf unter Einhaltung der vorgegebenen Hygieneregeln selbstverständlich benutzt werden.

Gerade der Sportbetrieb im Bereich des Mannschaftssports kann die Vorgaben nicht sinnhaft einhalten. Beispielsweise heißt es in der 8. Verordnung des Landes Baden-Württemberg, dass jeweils nur eine Trainings- und Übungsgruppe von maximal 5 Personen pro Trainingsfläche von 1.000 qm zulässig ist. Dies kann weder von der Vorstandschaft des Sportvereins noch von der Gemeinde abschließend überwacht und kontrolliert werden.
Die Dokumentationsauflagen, welche die Gemeinde den Vereinen auferlegen müsste, wären viel zu groß, um hier einen sinnvollen Trainingsbetrieb gewährleisten zu können.

Gleichzeitig ist der Sinn solcher eingeschränkten Trainingseinheiten für die kommenden Wettkämpfe ohnehin in Frage zu stellen, zumal der Spielbetrieb der unteren Fußballklassen bis voraussichtlich 30.06.2020 eingestellt ist.

Uns ist durchaus bewusst, dass vor allem auch die Kinder dringend Bewegung benötigen. mAber wie bereits ausgeführt, ist es gerade den Kindern so gut wie nicht möglich, solche Regelungen zu erklären und einzuhalten. Aus diesem Grund haben wir uns vernünftiger Weise dazu entschlossen, auf den gänzlichen Trainingsbetrieb zu verzichten. Um auch einen gerechten Ausgleich zwischen allen Sportarten zu generieren, werden die Außenbereiche ebenfalls für den Trainingsbetrieb gesperrt, um erste Überlegungen Hallensportarten ins Freie zu verlegen, im Keim zu ersticken.

Reitsport, Tennis, Flugsport und Radfahren sind erlaubt.
Hier verweise ich ebenfalls auf folgende Verordnung:
https://km-bw.de/…/Notverkuendung+Verordnung+des+KM+und+SM+…

Diese Regelung gibt auch eindeutig vor, dass die Vereinsheime mit ihren Außenbereichen, welche nicht eindeutig als Speisegaststätte ausgewiesen sind, gänzlich geschlossen bleiben müssen.
In der Verordnung heißt es weiter, dass Kontakte außerhalb der Übungszeiten auf das Mindestmaß zu beschränken sind, sodass das obligatorische Bier nach der Trainingseinheit nicht stattfinden kann und darf. Dies bitte ich auch nach wie vor einzuhalten, da bereits erste Veröffentlichungen im Internet zu sehen sind.

Ich bitte nach wie vor um Ihr Verständnis für diese Maßnahmen, die an anderer Stelle entschieden und getroffen werden. Ich danke der Vereinsführung des Sportvereins, dass sie in einer sehr besonnenen und ruhigen Diskussion diese Entscheidung mit mir so getroffen haben. Als ehemaliger Fußballer bedauere ich diese Entscheidung sehr. Glauben Sie mir ich weiß, was eine solche Entscheidung für den Einzelnen bedeutet. Wir haben allerdings eine Sondersituation.

Siegmund Ganser Bürgermeister
Markus Haase
SV Hülben